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Unsere AGB's

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Zusammenarbeit, im Zusammenhang mit der Firma und für alle Trainingsstätten im Eigentum der Milory GmbH, respektive die durch Milory GmbH betriebenen Trainingsorte:

Die Bezeichnungen Milory GmbH, Functional Fitness MiLory und CrossFit, respektive CrossFit MiLory sind gleichwertig, da die Sportart CrossFit/Functional Fitness durch MiLory GmbH angeboten wird. Somit stehen die Begriffe für das Identische in diesen AGB’s. Die AGB’s gelten nicht bloss für den Bereich des Sitzes der Milory GmbH, sondern für alle Betriebsstätten der Milory GmbH.

1. Mitgliedschaft

  1. Durch die erstmalige Entgegennahme von Dienstleistungen, Unterschreiben der Mitgliedschaft und/oder die Einzahlung für Abonnemente und/oder das erstmalige Antreten in den Räumen der Milory GmbH, erklärt der Kunde die Annahme dieser Vertragsbedingungen (AGB).

  2. Der Kunde ist sich bewusst, dass er mit der Milory GmbH in einem Vertragsverhältnis steht, dem wiederum diese AGB zu Grunde liegen.

  3. Die AGB liegen bei Milory GmbH in den Trainingshallen und/oder am Geschäftssitz der Firma auf und können jederzeit eingesehen werden.

  4. Die AGB werden auf Verlangen jederzeit schriftlich abgegeben.

  5. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

  6. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er sich im Zeitpunkt des

    Vertragsabschlusses in geeigneter physischer und psychischer Verfassung befindet und aktive, sowie passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen kann.

  7. Sollte sich das gesundheitliche Wohlbefinden im Laufe der Vertragslaufzeit verändern, muss der Kunde die Aktivitäten bei Milory GmbH abbrechen.

  8. Milory GmbH kann und darf die gesundheitliche Situation des Mitgliedes weder erfragen, noch bestimmen.

  9. Ein Mitglied kann seinen ärztlichen Vertreter jederzeit autorisieren mit Milory GmbH über die Anpassung eines Trainings sprechen zu dürfen.
    i.) Es bleibt jedoch Milory GmbH vorbehalten Mitglieder trotzdem vom Training auszuschliessen, wenn Milory GmbH die Gefahr einer Verletzung nicht ausschliessen kann.

  10. Die Volljährigkeit wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesetzt.

  11. Die Milory GmbH behält sich vor auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen.

    i.) Dazu bedarf es der Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten und die volle Übernahme der Verantwortung durch die Erziehungsberechtigten.

2. Abonnement, Verlängerung, Unterbruch

  1. Die Abonnementskosten sind bei Abschluss der Mitgliedschaft per Banküberweisung oder Barzahlung an die Milory GmbH zu begleichen.

  2. Dienstleistungen ohne gültige und akzeptierte Zahlung werden von Milory GmbH verweigert.

  3. Das Abonnement hat Gültigkeit für die vertraglich abgeschlossene Dauer und verlängert sich bei nicht Kündigung automatisch.

  4. Nach Kündigung verfällt die Gültigkeit und somit das Recht der Nutzung der Dienstleistungen, sowie der Räumlichkeiten der Milory GmbH.

  5. Der Preis des Abonnements richtet sich nach der individuell gewünschten Vertragsdauer- und Form pro Mitglied.

  6. Für die neue oder verlängerte Vertragsperiode gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen und Preise.

  7. Änderungen der Vertragskonditionen werden frühzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.

  8. Eine Sistierung bereits bezahlter Abonnemente ist nicht möglich.

  9. Ferienabwesenheiten und andere beim Mitglied eingetretene Situationen, die das Besuchen und Trainieren bei Milory GmbH verunmöglichen, berechtigen generell nicht zum Unterbruch der Mitgliedschaft, respektive zu einer Rückforderung.
    i.) Ausnahme 1: Bei einer ärztlich, schriftlich attestierten Verletzung. Das Abonnement kann von minimal 2 Wochen bis maximal zu 3 Monaten zusammenhängend gestoppt werden. Unterbrüche von weniger als 2 Wochen sind wegbedungen. Ein Unterbruch aus medizinischen Gründen wird nur maximal 3 Mal pro Jahr gewährt. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Die Unterbrechungszeit kann nach Ablauf der regulären Abodauer unentgeltlich zur Verlängerung des Abos genutzt werden.
    ii.) Ausnahme 2: Bei ferienbedingten Abwesenheit kann das Abonnement von minimal 2 Wochen bis maximal zu 3 Monaten zusammenhängend gestoppt werden. Unterbrüche von weniger als 2 Wochen sind wegbedungen. Ein Unterbruch wird nur maximal 3 Mal pro Jahr gewährt. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Die Unterbrechungszeit kann nach Ablauf der regulären Dauer unentgeltlich zur Verlängerung des Abos genutzt werden.

  10. Während einer Pause, respektive eines Unterbruches des Abonnements hat das Mitglied keinen Zutritt zum Milory GmbH Trainingsunterricht und die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden.

  11. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnements findet nie statt.

  12. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt und hat keinen Zugang zu den Trainingseinheiten und Örtlichkeiten.
    i.) Die Zahlung bleibt trotzdem geschuldet und die Abonnementszeit beginnt zu laufen; auch wenn die Sperrung wegen Nichtbezahlens eintritt.

3. Kündigung, Verstösse, Rufschädigung

  1. Die Dauer der Mitgliedschaft erfolgt nach individueller Vereinbarung.

  2. Der Vertrag ist beidseitig mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.

    Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren

    Monat.

  3. Die Abonnementsangebote und Preise bilden Bestandteil dieser Vereinbarung.

  4. Liegt ein wichtiger Grund vor, welcher vom Mitglied selbstverschuldet und vorsätzlich herbeigeführt wird, welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Milory GmbH unzumutbar macht, ist die Milory GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger einseitiger Wirkung zu kündigen.
    i.) Es besteht in diesem Falle kein Rückerstattungsanspruch.

    ii.) Wichtige Gründe liegen bspw. insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied – trotz vorheriger mündlicher Abmahnung –Verstösse gegen Regeln begeht oder sich der Einnahme unerlaubter Substanzen schuldig macht.
    iii.) Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen an den Trainingsgeräten, Mobiliar und generell an der Anlage durch ein Mitglied, berechtigen die Milory GmbH zur unmittelbaren Kündigung und führen zu einem Forderungsanspruch in Höhe des Ersatzes – bzw. Reparaturkosten gegen das entsprechende Mitglied.

    iv.) Während dem Training sind die Anweisungen und Ratschläge der Coachs zu befolgen.
    v.) Widersetzt sich ein Mitglied deren Anweisungen oder gefährdet absichtlich oder grobfahrlässig andere Mitglieder; so berechtigt dies die Milory GmbH die Mitgliedschaft zur unverzüglichen einseitigen Vertragsauflösung, ohne rückerstattungspflichtig zu werden.

  5. Milory GmbH baut seine Trainings nach bestem Wissen und Gewissen, sowie auf hohen moralischen Grundsätzen auf.
    i.) Werden diese Grundlagen durch ein Mitglied nicht berücksichtigt, nicht eingehalten, respektive Dritte zur Nichteinhaltung angestiftet, so führt dies zum sofortigen Ausschluss.

  6. Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, Produkte wie verschreibungspflichtige Medikamente, Anabolika, und Ähnliches in den Räumen von Milory GmbH einzunehmen oder anderen Mitgliedern zu verkaufen oder anzupreisen.
    i.) Sollte dies geschehen, kann die Mitgliedschaft unmittelbar beendet werden.
    ii.) Eine Meldung an die Behörden kann die Folge sein.

    iii.) Eine Ausnahme bilden einzig ärztlich verschriebene Medikamente für den Eigengebrauch. Das Mitglied muss die ärztliche Verschreibung jederzeit vorweisen können.

4. Angebot

  1. Die Milory GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente.

  2. Das Angebot richtet sich nach dem erworbenen und bezahlten Abonnement.

  3. Weitere Angebote sowie speziell offerierte Trainingseinheiten müssen separat

    bezahlt werden.

5. Betriebszeiten

  1. Die Milory GmbH ist mit Ausnahme von Feiertagen, Reinigung, Sanierung etc. während den Betriebszeiten geöffnet.

  2. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern.

  3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

6. Datenschutz

  1. In den Räumen der Milory GmbH können für die Social Media Nutzung Fotos und Videos erstellt werden.
    i.) Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet dies bei Betreten der Räume  dem Coach mitzuteilen.
    ii.) In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit aufs Bild kommt.

  2. Die Fotos/Videos können auf den gängigen Social-Media-Kanälen wie Facebook,  Instagram, (Aufzählung nicht abschliessend) verwendet werden.

  3. Die Milory GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds inkl. Lichtbild zu speichern, nutzen, verarbeiten, übermitteln, sofern dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist, oder Diesem dient.

7. Haftung

  1. Die Milory GmbH weist jegliche Haftung in allen Bereichen zurück, in denen sie nicht von Gesetzes wegen zur Haftung verpflichtet wird.

  2. Die Milory GmbH haftet nicht für Gesundheitsschäden der Mitglieder.

  3. Gleichzeitig bejahen die Mitglieder mit ihrer Teilnahme an den angebotenen Kursen das einwandfreie Vorliegen ihrer psychischen und physischen Verfassung.

  4. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

  5. Für Diebstähle in allen Räumen der Milory GmbH, somit auch in der Garderobe, sowie in der Trainingsstätte übernimmt die Milory GmbH keine Haftung.

8. Sonstiges

  1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterzeichnung zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben, und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und erläutert wurden.

  2. Zu den Vertragsbedingungen gelten selbstredend im Weiteren die Bestimmungen der Schweizerischen Gesetzgebung, sofern diese zwingend sind.

  3. Mündliche Nebenabreden bilden nicht Vertragsbestandteile.

9. Zahlungsverbindung & Zahlungsart

  1. Die Monatsabos sind jeweils im Voraus zum 1. jedes Monats auf das Konto der Milory GmbH zu bezahlen.

  2. Jahres- und Halbjahresabos sind jeweils vor der vereinbarten Gültigkeit mittels Banküberweisung zu begleichen.

04.08.2020 - Milory GmbH, Industriestrasse 19, 4553 Subingen – Switzerland, Kanton Solothurn

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